Damit Sie, als Mieter, in unseren Objekten und Ihrer angemieteten Wohnung gut, sicher und gesund wohnen, bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise aufmerksam zu lesen und entsprechend auszuführen. Vielen Dank.
Als Wohnungsnutzer müssen Sie, insbesondere in den Wintermonaten, durch Ihr Verhalten dazu beitragen, dass Schimmelpilze in Ihrer Wohnung keine begünstigten Wachstumsbedingen vorfinden.
Empfohlene Mindesttemperaturen in der Wohnung
| Küche, Bad, Wohnzimmer und Kinderzimmer | 21 Grad Celsius |
| Schlafzimmer (Nachts) | 16 Grad Celsius |
Faustregel: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.
Die relative Raumfeuchte innerhalb der Wohnung sollte 50% bis 55% langfristig nicht überschreiten.
Die Heizung sollte auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abgestellt werden. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur. Darüber hinaus wird dadurch die Gefahr der Tauwasserbildung an den ausgekühlten Wandoberflächen erhöht.
Die Wärmeabgabe von Heizkörpern darf nicht durch Verkleidungen, schwere Gardinen, Schränke usw. behindert werden.
Das Lüften dient dem Abtransport von Feuchtigkeit. Das bedeutet, Austausch der warmen und feuchten Innenraumluft gegen die kühlere und somit trockenere Außenluft.
Je nach Raumgröße und Möblierung kann mit ganz geöffneten Fenster – am besten noch mit Durchzug – ein völliger Luftaustausch bereits nach etwa 3 Minuten erreicht werden. Zum Abtransport der täglich in der Wohnung entstehenden Feuchtigkeitsmengen muss unbedingt mehrmals täglich gelüftet werden.
Vermeiden sie ständig gekippte Fenster und Fenstertüren während der kalten Jahreszeit, da die umgebenen Bauteile, wie z.B. Fensterlaibungen und Fensterstürze, stark auskühlen und somit in erhöhtem Maße tauwassergefährdet sind.
Es muss darauf geachtet werden, dass Möbelstücke (Schränke, Kommoden, Betten usw.) mit einem Abstand von 5 bis 10 cm vor Wänden aufgestellt werden. „Kalte“ Außenwände oder Wände zu nicht beheizten Räumen möglichst freihalten. Dies trifft insbesondere auf Erdgeschosswohnungen zu, da die Temperatur der Innen- und Außenwände speziell in den Sockelbereichen durch darunterliegende, nicht beheizte Keller wesentlich tiefer ist, als in den übrigen Geschossen.