Sachgemäßes Heizen und Lüften zur Vermeidung von Feuchtigkeits- und Schimmelpilzschäden

Damit Sie, als Mieter, in unseren Objekten und Ihrer angemieteten Wohnung gut, sicher und gesund wohnen, bitten wir Sie die nachfolgenden Hinweise aufmerksam zu lesen und entsprechend auszuführen. Vielen Dank.

Als Wohnungsnutzer müssen Sie, insbesondere in den Wintermonaten, durch Ihr Verhalten dazu beitragen, dass Schimmelpilze in Ihrer Wohnung keine begünstigten Wachstumsbedingen vorfinden.

Empfohlene Mindesttemperaturen in der Wohnung

Küche, Bad, Wohnzimmer und Kinderzimmer 21 Grad Celsius
Schlafzimmer (Nachts) 16 Grad Celsius

Faustregel: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden.

Die relative Raumfeuchte innerhalb der Wohnung sollte 50% bis 55% langfristig nicht überschreiten.

Die Heizung sollte auch bei Abwesenheit tagsüber nie ganz abgestellt werden. Ständiges Auskühlen und Wiederaufheizen ist teurer, als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur. Darüber hinaus wird dadurch die Gefahr der Tauwasserbildung an den ausgekühlten Wandoberflächen erhöht.
Die Wärmeabgabe von Heizkörpern darf nicht durch Verkleidungen, schwere Gardinen, Schränke usw. behindert werden.

Lüften der Wohnung

Das Lüften dient dem Abtransport von Feuchtigkeit. Das bedeutet, Austausch der warmen und feuchten Innenraumluft gegen die kühlere und somit trockenere Außenluft.
Je nach Raumgröße und Möblierung kann mit ganz geöffneten Fenster – am besten noch mit Durchzug – ein völliger Luftaustausch bereits nach etwa 3 Minuten erreicht werden. Zum Abtransport der täglich in der Wohnung entstehenden Feuchtigkeitsmengen muss unbedingt mehrmals täglich gelüftet werden.

Vermeiden sie ständig gekippte Fenster und Fenstertüren während der kalten Jahreszeit, da die umgebenen Bauteile, wie z.B. Fensterlaibungen und Fensterstürze, stark auskühlen und somit in erhöhtem Maße tauwassergefährdet sind.

Folgende grundsätzliche Lüftungsregeln müssen beachtet werden:

  1. Einmal pro Tag lüften genügt nicht! Fenster mehrmals täglich drei bis fünf Minuten weit öffnen (Stoßlüftung).
  2. Nutzen sie bei gegenüberliegenden Fenstern die Möglichkeit der Querlüftung (Durchzug). Hierbei darf nicht ins Treppenhaus gelüftet werden.
  3. Kein Dauerlüften durch ständig gekippte Fenster während der Heizperiode.
  4. Morgens einen kompletten Luftwechsel der Wohnung durchführen. Dabei, je nach Außentemperatur, alle Fenster etwa 10 bis 15 Minuten weit öffnen. Je kälter die Außenluft, desto kürzer die Lüftungszeit.
  5. Kurzfristig entstehende große Mengen an Wasserdampf (z.B. beim Duschen, Baden, Kochen, Bügeln) sofort nach draußen abführen.
  6. Spritzwasser nach dem Baden und Duschen sofort aufnehmen.
  7. Nach dem Duschen auf dem kürzesten Weg lüften. Der Wasserdampf sollte sich nicht gleichmäßig in der Wohnung verteilen.
  8. Wenn Wäsche in der Wohnung getrocknet werden muss, dieses Zimmer öfter lüften. Zimmertüren geschlossen halten.
  9. Luftbefeuchtungsgeräte oder -vorrichtungen sind nicht notwendig.
  10. Räume mit mehreren oder größeren Zimmerpflanzen öfters lüften.
  11. Bei Abwesenheit tagsüber ist es in der Regel ausreichend, die Wohnung morgens und abends zu lüften.

Es muss darauf geachtet werden, dass Möbelstücke (Schränke, Kommoden, Betten usw.) mit einem Abstand von 5 bis 10 cm vor Wänden aufgestellt werden. „Kalte“ Außenwände oder Wände zu nicht beheizten Räumen möglichst freihalten. Dies trifft insbesondere auf Erdgeschosswohnungen zu, da die Temperatur der Innen- und Außenwände speziell in den Sockelbereichen durch darunterliegende, nicht beheizte Keller wesentlich tiefer ist, als in den übrigen Geschossen.

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