Für eine Mitgliedschaft ist der Erwerb von 1 Geschäftsanteilen notwendig. Ein Geschäftsanteil beläuft sich auf 154 Euro. Ferner ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Aufgrund der Satzung unserer Wohnungsbaugenossenschaft können Wohnungen nur an Mitglieder vermietet werden. Bei Bereitstellung einer Genossenschaftswohnung muss das Mitglied neun weitere Pflichtanteile leisten.
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung
seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.
Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie
muss der Genossenschaft mindestens ein Jahr vorher in schriftlicher Form
zugehen.
Das Mitglied scheidet aus der Genossenschaft zu dem Jahresschluss aus, zu
dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist. (Näheres regelt die Satzung)