Die Organe unserer Wohnungsgenossenschaft sind die
Alle Genossenschaftsmitglieder üben Ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung gemeinschaftlich durch Beschlussfassung aus. Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und eine Stimme bei den Abstimmungen.
Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen.
Der 2025 neu gewählte Aufsichtsrat besteht aus den Genossenschaftlern:
Der Vorstand besteht mindestens aus zwei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft und natürliche Personen sein. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung.
Derzeit besteht der Vorstand aus einem hauptamtlichen Vorstand und drei ehrenamtlichen Vorständen.